VORBEREITETE ODER BEHANDELTE GESETZE23/07/15 / cata_tax-news

Erhöhung der Verbrauchssteuer auf Tabakwaren;

Nachweis des Vermögensursprungs und Vermögenserklärungen;

Erhöhung der Verbrauchssteuer auf Tabakwaren

  • In der Abgeordnetenkammer wird eine Novelle des Verbrauchssteuergesetzes behandelt, die die Steuerbelastung von Tabakwaren schrittweise im Laufe von drei folgenden Jahren erhöht. Die Erhöhung der Verbrauchssteuer betrifft sowohl Zigaretten als auch Zigarren, Zigarillos und losen Tabak und sollte sich auf alle Preiskategorien gleichmäßig auswirken.

Nachweis des Vermögensursprungs und Vermögenserklärungen 

  • Am 2. Juni 2015 legte die Regierung der Abgeordnetenkammer einen Entwurf des Gesetzes zur Änderung der Gesetze zum Nachweis des Vermögensursprungs vor (Parlamentsblatt 504/0). Durch dieses Gesetz sollten auch das Einkommenssteuergesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden.
  • Der Gesetzentwurf hat sich u.a. für die Zukunft eine effizientere Ausnutzung der bestehenden Institute des Steuer- und Strafrechts zum Ziel gesetzt. Gleichzeitig legt er neue (spezielle) Regeln für die Zwecke der Entdeckung von verheimlichten oder nicht besteuerten Einkünften des Steuerpflichtigen und deren anschließender Besteuerung fest. Die neue Rechtsregelung sollte den Steuerverwaltern genügend wirksame Instrumente zum Nachweis der Existenz dieser Einkünfte und deren anschließender Besteuerung geben, insbesondere wenn das Steuersubjekt mit dem Steuerverwalter nicht zusammenarbeitet.
  • Zu den bestehenden Mechanismen, die zum Nachweis des Vermögensursprungs bereits dienen, ohne dass sie durch den Gesetzentwurf geändert wurden, gehören:

a)  Fristhemmung bei der Festlegung der Steuerpflicht im Falle einer Strafverfolgung wegen einer in Verbindung mit einer bestimmten Steuer begangenen Straftat - eine neue Bestimmung, die am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist;

b)  Mitteilung über die Mehrheit der Einkünfte natürlicher Personen, die von der Steuer für 2015 befreit sind, soweit sie im Einzelfall 5 Mio. CZK überschreiten;

c)  Änderung der Rechtsregelung von steuerlichen Straftaten und Durchbrechen der Frist für die Steuerfestlegung bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer steuerlichen Straftat,

d)  Bestimmungen des Gesetzes über Interessenkonflikte, in der geltenden Fassung.

  • Zu den Mechanismen, die für die Zwecke der Konzeption des Nachweises des Vermögensursprungs in einer geänderten (speziellen) Form genutzt werden sollten, gehören:

a)  Steuerfestlegung nach Hilfsmitteln gemäß der Abgabenordnung und dem Einkommenssteuergesetz;

b)  Vermögenserklärung gemäß der Abgabenordnung und dem Einkommenssteuergesetz;

c)  Straftat der Verletzung der Pflicht, eine wahrheitsgemäße Vermögenserklärung gemäß dem Strafgesetzbuch abzugeben.

Die Behandlung des Gesetzentwurfs wurde in der ersten Lesung am 19.06.2015 unterbrochen.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf den Abgeordnetenentwurf des Gesetzes über die Vermögenserklärung aus dem Jahre 2014, das Bedingungen und den Vorgang bei der Abgabe der Vermögensanmeldung und -erklärung und deren Ausnutzung für die Zwecke der Einkommens- und Körperschaftssteuer regelt, einschließlich der jeweiligen Sanktionen. Sein Zweck liege der Begründung zufolge darin, Steuerhinterziehungen zu reduzieren bzw. ganz zu vermeiden. Die Abgeordnetenkammer hat im Februar 2015 die Behandlung dieses Entwurfs unterbrochen und bis zur Vorlage des Regierungsentwurfs (die bisher nicht erfolgt ist) vertagt.