BEZAHLUNG DER MWST. IM SONDERREGIME DER EINHEITLICHEN VERWALTUNGSSTELLE (MOSS)25/05/15 / cata_tax-news

Die GFD veröffentlichte auf ihrer Homepage detailliertere Informationen zur richtigen Vorgehensweise bei der Steuerzahlung im Rahmen des vereinfachten Regimes einer einheitlichen Verwaltungsstelle, das seit dem 1. Januar 2015 auf Änderungen in Regeln für die Festlegung des Leistungsortes bei elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikationsleistungen und Rundfunk- und Fernsehsendungsleistungen für nicht steuerpflichtige Personen mit dem Leistungsort im EU-Gebiet reagiert.