BESSERE VERKNÜPFUNG DES IMMOBILIENSTEUERGESETZES MIT DEM BÜRGERLICHEN GESETZBUCH28/02/15 / cata_tax-news

Unter der Nummer 23/2015 Sb. trat am 05.02.2015 die Novelle des Gesetzes Nr. 338/1992 Sb., über die Steuer auf unbewegliche Sachen (Immobiliensteuergesetz) in Kraft, die einige Bestimmungen des Gesetzes revidiert und präzisiert, um größere Übereinstimmung und Verknüpfung mit dem neuen Bürgerlichen Gesetzbuch zu erzielen. Die Novelle präzisiert die Abgrenzung des Gegenstandes der Steuer auf Grundstücke, Bauten und Wohnungen. In diesem Zusammenhang führt sie bei Wohnungen den Betriff „besteuerbare Einheiten“ ein (es handelt sich um neu vollendete oder genutzte Wohnungen – Wohneinheiten). Weiter präzisiert die Novelle für die Zwecke des Gesetzes die Spezifikation eines Baugrundstücks, unter dem ein zur Bebauung bestimmtes Grundstück zu verstehen ist, auf dem sich bisher kein besteuerbares Bauwerk befindet. Die Novelle gleicht auch die Bedingungen für die Anerkennung der Befreiung von der Grundstückssteuer in Fällen, in denen die Befreiung an die Bebauung des Grundstücks mit einem Bauwerk gemäß dem Baugesetz gebunden ist, das in Übereinstimmung mit der Kollaudationszustimmung oder Kollaudationsgenehmigung einer speziellen Baubehörde zum öffentlichen Verkehr genutzt wird. Es kommt zur Vereinheitlichung der Terminologie des Gesetzes mit der Terminologie der Abgabenordnung (z.B. die Steuerbemessung wird durch die Steuerfestlegung ersetzt und weitere Änderungen treten auch bei der Bezeichnung der Besteuerungsperiode oder Geldstrafe für die verzögerte Steuerbehauptung ein).

Die Zahler müssen sich für die richtige Erfüllung der Steuerpflichten für die Periode 2016 insbesondere mit der angepassten Spezifikation des Steuergegenstandes und der neuen Terminologie vertraut machen. Die neue Regelung sollte allerdings keine Erhöhung der administrativen Last im Zusammenhang mit der Steuerberechnung und -zahlung bedeuten.