NOVELLE DES VERBRAUCHSSTEUERGESETZES28/02/15 / cata_tax-news

Ende des Jahres 2014 trat die umfangreiche Novelle des Verbrauchssteuergesetzes in Kraft, die unter anderem die Regeln für die Behandlung der ausgewählten Mineralöle ändert. Ihr Ziel ist es, vorbeugend zu wirken und Steuerbetrüge an der Verbrauchssteuer, bestehend in unerlaubter Zumischung der nicht besteuerten besonderen Mineralöle in gewöhnliche Treibstoffe, insbesondere ins  Erdöl, zu verhindern.

Die Novelle führt ein besonderes Register von Personen ein, die diese ausgewählten Mineralöle behandeln, und bezieht sich auf deren Produzenten, Vertriebshändler sowie die Endverbraucher. Die Registrierungspflicht gilt jedoch nur für Personen, die lose Öle oder Öle in Packungen, die größer sind als 220 l, behandeln. Die Auswirkung der Änderung auf kleine Vertriebshändler und Verbraucher sollte möglichst gering sein. Die Übergangsbestimmungen der Novelle ermöglichen die Erfüllung der Registrierungspflicht spätestens bis zum 1. April 2015.