DRITTE NOVELE DES MWST.-GESETZES VERABSCHIEDET28/02/15 / cata_tax-news

Die letzte der drei Novellen des MwSt.-Gesetzes, die vom Senat im Dezember an die Abgeordnetenkammer mit Anmerkungen zurückverwiesen hatte, wurde in veränderter Form verabschiedet und am 31.12 2014 unter der Nummer 360/2014 in der Gesetzessammlung veröffentlicht. Über den Inhalt dieser Novelle informierten wir unsere Mandanten bereits in früheren Steuernews. Allerdings kam es im Rahmen der Veränderungsvorschläge des Senats zum Aufschub der Wirksamkeit der vorübergehenden Regelung der Übertragung der Steuerpflicht auf den 01.04.2015, bzw. auf den 01.09.2015 bei der Zuckerrübe. Weiter kam es zum Aufschub der Wirksamkeit der Änderungen betreffend die Lieferung und Miete von ausgewählten unbeweglichen Sachen auf den 01.01.2016.